Ablauf der Behandlung

Im Erstgespräch und den ersten Sitzungen wird gemeinsam abgeklärt, ob und gegebenenfalls welche weitere Behandlung notwendig, erfolgversprechend und möglich ist. 

Alle Therapiesitzungen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Zwangsläufig stehen am Anfang gezielte Fragen des Arztes im Vordergrund. In einer erfolgreichen Behandlung sollte im weiteren Verlauf der Redeanteil des Patienten den des Therapeuten überwiegen. Ziel ist, dass der Patient zunehmend seine eigene Entwicklung in die Hand nimmt. Gegen Ende der Behandlung sollte die weitere Gesundheit durch vorsorgliche Arbeit gesichert werden.      

Nach der fünften Sitzung muss der Arzt in der Regel einen schriftlichen Antrag an die Krankenkasse oder Beihilfestelle zur Genehmigung weiterer Sitzungen stellen. Inhalt dieses Antrags und gegebenenfalls relevante Formulierungen werden mit dem Patienten besprochen. Entscheidend für den Therapieantrag ist es, ob ein tragfähiges und prognostisch Erfolg versprechendes Arbeitsbündnis zwischen Therapeut und Patient zustande kommt. 

Die Behandlungsschritte werden mit dem Patienten schrittweise, transparent und verständlich vereinbart. Eine aktive Mitwirkung des Patienten ist stets notwendig und entscheidend für den Erfolg.